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Keine Baugenehmigung ohne eine fachkundige Bewertung des Brandschutzes!
Für eine genehmigungsfähige Umsetzung der geltenden Gesetze wird in Sachen Brandschutz der Fachplaner mit der Ausarbeitung eines Brandschutzkonzeptes beauftragt. Hier werden neben der Landesbauordnung auch Sonderbauvorschriften sowie die Forderungen des Arbeitsschutzes berücksichtigt und mit dem Entwurfsverfasser auf die Planung abgestimmt.
Ebenso können Bestandsobjekte anhand von Brandschutznachweisen bewertet werden. So wird ermittelt, ob für den Betreiber Handlungsbedarf besteht. Denn dieser trägt für die Umsetzung des Brandschutzes in seinem Objekt die Verantwortung!
Gern sind wir Ihnen hier behilflich.
© A&M Meyer GmbH, Weg zur Linde 37, 08527 Plauen
Quelle: https://am-meyer.de/Brandschutzkonzept
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